Gefälle

Gefälle

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Ge|fäl|le [gə'fɛlə], das; -s, -:
Grad der Neigung:
ein natürliches, leichtes, starkes, extremes Gefälle; der Hang, die Piste, die Straße, die Strecke hat ein Gefälle von 12 Prozent; die Wasserleitung muss ein ausreichendes Gefälle haben; das Gefälle zwischen dem Wasserspeicher auf dem Berg und dem Kraftwerk im Tal wird zur Stromerzeugung genutzt.
Syn.: Neigung.
Zus.: Preisgefälle, Temperaturgefälle.

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Ge|fạ̈l|le 〈n. 13; unz.〉
1. Höhenunterschied, Senkung innerhalb einer bestimmten Entfernung
2. qualitativer od. quantitativer Unterschied zw. einem hohen u. einem niedrigen Wert
3. 〈Pl.; früheran Grund u. Boden gebundene Abgabe, Grundlast
● die Straße hat ein \Gefälle von 3 % von 3 m auf einer Strecke von 100 m; wirtschaftliches und soziales \Gefälle 〈fig.〉

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Ge|fạ̈l|le, das; -s, - [mhd. gevelle = Sturz; Schlucht, ahd. gefelli = Einsturz; Kollektivbildung zu 1Fall]:
1. Grad der Neigung (2):
das Gelände, die Straße hat ein starkes G., ein G. von 10 %.
2. sich von höheren zu niedrigeren Werten bewegender quantitativer od. qualitativer Unterschied:
ein starkes geistiges G.;
das G. der Temperatur;
das soziale G. zwischen den einzelnen Bevölkerungsgruppen (der Unterschied in der sozialen Stellung).
3. (bes. schweiz.) Neigung, Tendenz, Hang:
ein G. zum Faschismus haben.

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Gefälle,
 
1) Straßenbau: Neigung einer Ebene, Straße u. a., meist als der auf eine bestimmte horizontale Entfernung bezogene Höhenunterschied zweier Punkte, ausgedrückt z. B. in Prozenten (z. B. Höhenunterschied in Meter bezogen auf 100 m), in Promille (Höhenunterschied in Meter bezogen auf 1 000 m) oder als Quotient aus Höhenunterschied und zugehöriger Entfernung (z. B. 1:50 bei 1 m Höhenunterschied auf 50 m Entfernung). Zum Messen von Gefällen benutzt man z. B. das Nivellier (Nivellement).
 
 2) Wasserbau: Höhendifferenz zweier Punkte eines Wasserspiegels (Wasserspiegelgefälle), einer Wasserlaufsohle (Sohlengefälle) oder einer Energiehöhenlinie (Energiehöhengefälle) und ihrer horizontalen Entfernung, gemessen in Fließrichtung. Bei Wasserkraftanlagen und bei Stufenbauwerken wird die Bezeichnung fälschlicherweise für Fall- oder Stufenhöhe verwendet.
 

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∙Ge|fạl|le, der; -ns, -n: 1Gefallen: Wenn Ihnen ein G. damit geschieht (Lessing, Minna V, 9).

Universal-Lexikon. 2012.

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